Würzburg, Bruckmühl, 12.12.2020

Lizenzen für 2021 benatragen!

Die Soli-Bayern-Radsportleitung bittet die Lizenzen für 2021 noch im Dezember 2020 zu beantragen. Auch für Bezirks- und Pokalwettkämpfe werden 2021 gültige UCI-Lizenzen benötigt. Eine Vereinsförderung der Soli Deutschland ist beschlossen.

Die Soli-Bayern-Radsportleitung bitte die Vereine noch im Dezember 2020 die Lizenzen für 2020 mit dem aktuellen Formular zu beantragen und an Willi Ott zu senden. Achtung neue Adresse! (siehe Homepage/Verband/Präsidium).

Ein Informationsschreiben von der Bundesgeschäftsstelle wird in kürze versandt. Aktuelle sind nur sehr wenig Lizenzanträge bei der Soli-Bayern-Radsportleitung eingegangen.

Landes- und Bundes-Radsportleitung weisen darauf hin, dass 2021 bei auch bei Bezirks-und Pokalwettbewerben eine gültige UCI-Lizenz erforderlich ist.

In diesem Zusammenhang wird auf eine Vereinsförderung der Soli Deutschland verwiesen, wonach für 2020 auf Antrag eine Förderung in Höhe der entstanden Lizenzgebühren 2020 möglich ist. Diese ist bei der Bundesgeschäftstelle der Soli Deutschland zu beantragen.


Hubert Dandl