Rundfunkbeitrag

Auch für Vereine ein Thema

Seit 2013 gilt der neue Rundfunkbeitrag mit dem öffentlich-rechltiche Fernseh- und Rundfunkanstalten (ARD, ZDF und Deutschlandradio) sich zeitgemäß finanzieren.

Bemessungsgrundlage sind dafür die Zahl der Betriebsstätten, Beschäftigten und Kraftfahr­zeuge, unabhängig von der Anzahl und Art der vorhandenen Rundfunkgeräte.

Dies betrifft auch Vereine. 

Weitere und genauere Informantionen des BLSV zum Thema Rundfunkbeitrag