Seit 2013 gilt der neue Rundfunkbeitrag mit dem öffentlich-rechltiche Fernseh- und Rundfunkanstalten (ARD, ZDF und Deutschlandradio) sich zeitgemäß finanzieren.
Bemessungsgrundlage sind dafür die Zahl der Betriebsstätten, Beschäftigten und Kraftfahrzeuge, unabhängig von der Anzahl und Art der vorhandenen Rundfunkgeräte.
Dies betrifft auch Vereine.
Weitere und genauere Informantionen des BLSV zum Thema Rundfunkbeitrag