Corona Informationen

Allgemeine Informationen zum Infektionsschutz und Einschränkungen wegen der Covid-19-Pandemie

Praktische und Allgemeine Informationen für Sportvereine in Bezug auf die Covid-19-Pandemie

In Bezug auf Praktische Allgemeine Informationen verweisen wir auf Informationen 

- des Bayerischen Landessportverbandes BLSV,

- des Deutschen Olympischen Sportbundes DOSB und

- der Bayerischen Staatsregierung sowie

- auf die entsprechenden Internetseiten der Landratsämter und Gesundheitsämter der Landkreise und kreisfreien Städte

 

Konkrete Informationen  in Bezug auf die Covid-19-Pandemie

Konktet Informationen in Bezug auf Trainingsmöglichkeiten und Hallennutzungen erfragen Sie bitte bei Ihrem örtlichen Sportverein.

In Bezug auf konkrete Wettbewerbe und Veranstaltungen beachten Sie bitte die Regelungen in den jeweiligen Auslobungen/ Ausschreibungen und Veranstaltungshinweisen.

Beachten Sie die jeweils gültigen Hygienekonzepte.

 

Keine pauschalen einheitlichen und beständigen Regelungen

Der Staat bestehend aus Bund, Land, und Lankreisen hat unterschiedliche Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) abhängig von Inzidenzzahlen erlassen. Er hat diese nach Lage und Infektionsgeschehen angepasst und wird dies voraussichtlich auch weiter tun.

Deshalb sind konkrete allgemeingültige und verbindliche Veröffentlichen von Regelungen derzeit nicht möglich.

 

Wer regelt grundsätzlich Schutzmaßnahmen im sportlichen Bereich?

Staat

  • - Der Bund mit dem Infektionschutzgesetz, insbesondere §28b
  • - Das jeweilige Bundesland mit eigenen Verordnungen -
  •    In Bayern insbesondere die jeweils akutelle Infektionsschutzmaßnehmenverordnung
  • - Die jeweiligen Landkreise und kreisfreien Städte durch Allgemeinverfügungen

 

Hallenbetreiber

- Die Hallenbetreiber im Rahmen ihrer Betreiberpflichten und

- der konktreten Überlassung für den Vereinssport und Veranstaltungen mit Auflagen

 

Veranstalter

- Sportvereine für z. B. Trainigsbetrieb, Veranstaltungen, Treffen, Versammlungen, Feiern, u. a. über
   Hygienekonzepte

- Veranstalter von Wettbewerben oder Freizeitveranstaltungen

 

lokale Gesundheitsämter

- durch  Prüfung und Genehmigung von eingereichten Hygienekonzepten
   von Vereien und Veranstaltern

- durch Anordung von konkreten Maßnahmen z. B. bei positiven Testergebnissen