Praktische und Allgemeine Informationen für Sportvereine in Bezug auf die Covid-19-Pandemie
In Bezug auf Praktische Allgemeine Informationen verweisen wir auf Informationen
- des Bayerischen Landessportverbandes BLSV,
- des Deutschen Olympischen Sportbundes DOSB und
- der Bayerischen Staatsregierung sowie
- auf die entsprechenden Internetseiten der Landratsämter und Gesundheitsämter der Landkreise und kreisfreien Städte
Konkrete Informationen in Bezug auf die Covid-19-Pandemie
Konktet Informationen in Bezug auf Trainingsmöglichkeiten und Hallennutzungen erfragen Sie bitte bei Ihrem örtlichen Sportverein.
In Bezug auf konkrete Wettbewerbe und Veranstaltungen beachten Sie bitte die Regelungen in den jeweiligen Auslobungen/ Ausschreibungen und Veranstaltungshinweisen.
Beachten Sie die jeweils gültigen Hygienekonzepte.
Keine pauschalen einheitlichen und beständigen Regelungen
Der Staat bestehend aus Bund, Land, und Lankreisen hat unterschiedliche Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) abhängig von Inzidenzzahlen erlassen. Er hat diese nach Lage und Infektionsgeschehen angepasst und wird dies voraussichtlich auch weiter tun.
Deshalb sind konkrete allgemeingültige und verbindliche Veröffentlichen von Regelungen derzeit nicht möglich.
Wer regelt grundsätzlich Schutzmaßnahmen im sportlichen Bereich?
Staat
Hallenbetreiber
- Die Hallenbetreiber im Rahmen ihrer Betreiberpflichten und
- der konktreten Überlassung für den Vereinssport und Veranstaltungen mit Auflagen
Veranstalter
- Sportvereine für z. B. Trainigsbetrieb, Veranstaltungen, Treffen, Versammlungen, Feiern, u. a. über
Hygienekonzepte
- Veranstalter von Wettbewerben oder Freizeitveranstaltungen
lokale Gesundheitsämter
- durch Prüfung und Genehmigung von eingereichten Hygienekonzepten
von Vereien und Veranstaltern
- durch Anordung von konkreten Maßnahmen z. B. bei positiven Testergebnissen