Verkauf von Speisen und Getränken

Lebensmittelrechtliche Vorschriften und Verordnungen gelten auch für Vereine

Der Verkauf von Speisen und Getränken ist häufig Bestandteil einer Sportveranstaltung. Dabei sind auch Vorschriften aus dem Lebensmittelrecht zu beachten. 

Das EU-Hygienerecht gilt auch für Vereine und Veranstaltungen bei denen Speisen und Getränke verkauft werden. Zur Sicherung der Hygiene der abgegebenen Lebensmittel sind zusätzlich zur veranstaltungsinternen Planung, Durchführung und Kontrolle vorbeugende sowohl betriebsinterne wie auch externe Maßnahmen zu ergreifen, um Gefahren für die Lebensmittelsicherheit zu abzuwenden.

Genauere und weitere Informationen finden sie im Leitfaden für Vereinsfeiern der bayerischen Staatsregierung "Lei

Auch der TÜV Süd hat zum Thema Lebensmittelsicherheit bei Vereins- und Straßenfesten eine übersichtliche Broschüre mit einer Checkliste herausgegeben.

Auch die Lebensmittel-Invormationsverordnung (LMIV) ist von Vereinen anzuwenden, wobei der gelegentliche Verkauf in kleinem Rahmen eine Ausnahme darstellt.

Genauere und weitere Informationen des BLSV zum Thema Lebensmittel-Invormationsverordnung (LMIV).