Europameisterschaft Elite

Amtliche Informationen der UEC-

 

Amtliche Informationen zur Qualifikation auf die UEC-Europameisterschaft Elite 2020  für Deutschland- Information zum Download

nachfolgend eine Kurzdarstellung der wichtigsten Modalitäten

alle Angaben ohne Gewähr, maßgeblich ist die amtliche Bekanntmachung

 

Startberechtigung 1er/2er

  1. Die EM-Qualifikation findet im Rahmen einer Eintagesveranstaltung mit Vor- und Finalrunde statt. Denkonkreten Modus beschließt die Kommission Leistungssport Hallenradsport.
  2. Startberechtigt sind im 1er/2er Kunstradsport die jeweils sechs Erstplatzierten aus der B-Kader-Qualifikation des Vorjahres, im 4er Kunstradsport die fünf Erstplatzierten der WM-Qualifikation des Vorjahres
  3. Sportler, die nicht oder nicht angemessen an der vergangenen WM- oder B-Kader-Qualifikation teilnehmen konnten, kann auf Antrag des Bundestrainers durch die Kommission Leistungssport Hallenradsport eine zusätzliche Startgenehmigung erteilt werden.
  4. C-Kaderathleten oder Mannschaften aus dem Juniorenbereich können in begründeten Fällen zur EM-Qualifikation bzw. Nominierung vorgeschlagen werden, insbesondere, wenn die zur Verfügung stehenden deutschen Athleten*innen den internationalen Standards aus sportlichen oder sonstigen Gründen nicht gewachsen sind oder eine vordere Platzierung bei den Europameisterschaften ausgeschlossen erscheint. Hierzu werden die drei Vorrundenergebnisse der Junior Masters (B-Kader Qualifikation) desselben Jahres als Leistungsvergleich herangezogen, bei Bedarf ein weiterer Leistungsnachweis abgefragt. Die Nominierung eines Juniorenstarters kann sowohl für die EM-Qualifikation als auch die Europameisterschaft direkt erfolgen