EM-Qualifikation

Generalausschreibung - Bekanntmachungen zur Qualifikation

Amtliche Generalausschreibung 2020 (U19) der ARGE  BDR/Soli (RKB) - Download PDF hier

nachfolgend eine Kurzdarstellung der wichtigsten Modalitäten  

alle Angaben ohne Gewähr, maßgeblich ist die amtliche Bekanntmachung 

 

EM-Qualifikation 1er/2er

Die EM-Qualifikation wird ausschließlich für die Altersklasse Junioren (U19) durchgeführt. Sie erfolgt im Rahmen der Junior-Masters-Serie und nutzt die sechs Ergebnisse der 3 Wettbewerbe (1. JM, 2. JM, 3. JM) mit den jeweils zwei Durchgängen (Vorrunde und Zwischenrunde oder Finalveranstaltung).

 

EM-Qualifikation Wettbewerb Durchgang Veranstaltung
1 1. JM 1 Vorrunde
2 " 2 Zwischenrunde
oder
Finalveranstaltung

3 2. JM  1 Vorrunde
4 " Zwischenrunde
oder
Finalveranstaltung
5 3. JM Vorrunde
6 " Zwischenrunde
oder
Finalveranstaltung

 

Die vier besten der sechs möglichen Einzelergebnisse aus den EM-Qualifikationen dienen als wesentliche Entscheidungsgrundlage für den EM-Nominierungsvorschlag der Kommission Hallenradsport an das BDR-Präsidium.

Eine EM-Nominierung von Sportlern ist erst ab dem zweiten Jahr in der Altersklasse Junioren (U19) möglich.

Die EM-Qualifikation ist für die Diziplinen 1er und 2er jeweils m/offen und weiblich möglich. 

 

EM-Qualifikation 4er

Die EM-Qualifikation wird ausschließlich für die Altersklasse Junioren (U19), zunächst gesondert nach den Disziplinen männlich/offen und weiblich getrennt durchgeführt. Sie erfolgt im Rahmen des Junior-Mannschafts-Cup und dem 3. Junior-Masters und nutzt die vier Ergebnisse der 2 Wettbewerbe (1. JMC, 3. JM) mit den jeweils zwei Durchgängen (Vorrunde und Zwischenrunde oder Finalveranstaltung).

 

EM-Qualifikation Wettbewerb Durchgang Veranstaltung
1 Junior-
Mannschafts-
Cup (JMC)
1 Vorrunde
2 " 2 Zwischenrunde
oder
Finalveranstaltung

3 3. Junior-
Masters (JM)
 1 Vorrunde
4 " Zwischenrunde
oder
Finalveranstaltung

 

Bei internationalen Wettbewerben wird im 4er Kunstradsport nur noch eine Displin "offen", bestehend aus männlichen, gemischten oder weiblichen Mannschaften, angeboten. Deshalb ist die abschließende EM-Qualifizierung nur für diese eine Diziplin 4er offen möglich.

Die drei besten der vier möglichen Einzelergebnisse der getrennten Disziplinen aus den EM-Qualifikationen werden herangezogen, in eine "offene" Disziplin zusammegeführt und nach ausgefahrenen Punkten gereiht (Rangliste). Diese eine Rangliste dient als wesentliche Entscheidungsgrundlage für den EM-Nominierungsvorschlag der Kommission Hallenradsport an das BDR-Präsidium.

Eine EM-Nominierung von Sportlern ist nur möglich, wenn mindestes 50 % der Sportler  im zweiten, dritten oder vierten Jahr in der Altersklasse Junioren (U19) sind.

 

Nominierung zur EM-Teilnahme

Startberechtigt auf der EM sind nur Sportler, welche die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.

Zwei Sportler je Nation können für die EM nominiert werden, zudem ein EM-Ersatzfahrer. 

Der Bundestrainer schlägt der BDR-Kommission Hallenradsport Sportler zur Nomminierung für die EM-Teilnahme vor.

Die BDR-Kommission Hallenradsport entscheidet unter Wahrung ihrer sportfachlichen Verantwortung über die Vorschläge dieser Bundestrainer und schlägt ihrerseits dem BDR-Präsidium Sportler zur EM-Teilnahme vor. In begründeten Ausnahmefällen ist auch ein Abweichen von den Vorschlägen nach EM-Qualifikationsergebnissen möglich, insbesondere wenn die vorgeschlagenen, qualifizierten Sportler den internatonalen Standards aus sportlichen oder sonstigen Gründen nicht gewachsen sind oder eine vordere Platzierung bei der EM ausgeschlossen scheint.

Die abschließende Entscheidung über die Nominierung der Sportler zur EM-Teilnahme trifft das BDR-Präsidium.