Durch das neue Gesetz ist künftig Selbstdoping strafbar. Damit werden erstmalig gezielt dopende Leistungssportlerinnen und Leistungssportler erfasst, die beabsichtigen, sich mit dem DopingVorteile im organisierten Sport zu verschaffen.
Strafbar ist künftig auch der Erwerb und Besitz von geringen Mengen an Dopingmitteln für das Selbstdoping.
Zudem werden die Regelungen für Hintermänner verschärft.
Das neue Anti-Doping-Gesetz hilft den Strafverfolgungsbehörden, Doping-Netzwerke zu zerschlagen. Der Datenaustausch zwischen NADA, Gerichten und Staatsanwaltschaften ist erstmals gesetzlich geregelt.
Die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt finden Sie unter folgendem Link: